Die Frage, ob das Investmentangebot von Cannerald und Cannergrow einer Genehmigung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unterliegt, ist in der Tat eine wichtige und komplexe Angelegenheit. Hier sind einige relevante Überlegungen:
1. Vergleichbarkeit mit Baum-Investments:
- Du ziehst einen Vergleich zu Baum-Investments, die in Deutschland tatsächlich in vielen Fällen einer Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) unterliegen. Diese Prospektpflicht gilt insbesondere dann, wenn eine Vermögensanlage in Form von Direktinvestments angeboten wird, bei denen der Anleger an der Wertentwicklung eines bestimmten Wirtschaftsguts (z.B. Bäume, Pflanzen) beteiligt wird, ohne dass er direkten Einfluss auf die Nutzung oder Bewirtschaftung hat.
2. Vermögensanlagegesetz (VermAnlG):
- Das Vermögensanlagengesetz regelt den Vertrieb von Vermögensanlagen in Deutschland und schreibt eine Prospektpflicht vor, wenn eine Vermögensanlage öffentlich angeboten wird. Dies dient dem Schutz der Anleger und stellt sicher, dass diese umfassend über die Risiken und Bedingungen des Investments informiert werden.
- Sollte das Investmentangebot von Cannerald und Cannergrow in eine ähnliche Kategorie fallen, wie es bei Baum-Investments der Fall ist, könnte eine Prospektpflicht nach dem VermAnlG bestehen.
3. BaFin-Gestattungspflicht:
- Wenn ein Investmentangebot prospektpflichtig ist, muss ein entsprechender Verkaufsprospekt bei der BaFin eingereicht und von dieser genehmigt werden, bevor das Angebot an die Öffentlichkeit gemacht werden darf. Der Prospekt muss alle wesentlichen Informationen über das Investment und die damit verbundenen Risiken enthalten.
- Die BaFin prüft in diesem Zusammenhang, ob das Angebot den gesetzlichen Anforderungen entspricht, schützt jedoch nicht vor dem wirtschaftlichen Risiko der Anlage selbst.
4. Risiko bei Nichtbeachtung der Prospektpflicht:
- Sollte sich herausstellen, dass das Investmentangebot tatsächlich prospektpflichtig ist und kein genehmigter Prospekt vorliegt, könnte dies erhebliche rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen haben. Es könnten beispielsweise Vertriebsverbote verhängt werden, und Anleger könnten unter bestimmten Umständen Anspruch auf Schadensersatz haben.
5. Empfehlung:
- Es ist ratsam, dass Anleger, die in ein solches Angebot investieren möchten oder bereits investiert haben, eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob eine Prospektpflicht besteht und ob diese ordnungsgemäß erfüllt wurde.
- Auch das Unternehmen selbst sollte im eigenen Interesse sicherstellen, dass es alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Zusammenfassend: Aus deiner Sicht könnte das Investmentangebot von Cannerald und Cannergrow tatsächlich BaFin-genehmigungspflichtig sein, insbesondere wenn es mit Baum-Investments vergleichbar ist, die grundsätzlich einer Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz unterliegen. Es wäre ratsam, dies von einem Experten prüfen zu lassen, um mögliche rechtliche Risiken für Anleger und das Unternehmen selbst zu minimieren.