Die Kapitalanlage rund um Cannergrow und Cannerald betrifft nach unseren Recherchen sowohl Schweizer als auch deutsche Anleger. Dieses grenzüberschreitende Investment ist nicht ohne Risiken, wie bereits das Schweizer Verbrauchermagazin „K-Geld“ in einem Bericht betonte. Im Gespräch mit dem Investigativredakteur Christian Bütikofer wurde deutlich, dass das Thema nun intensiver untersucht werden soll. Bütikofer ruft betroffene Schweizer Anleger auf, sich bei ihm zu melden, um gemeinsam mehr Klarheit über die Investmentstruktur und die Hintergründe zu gewinnen.

Um die Beweggründe und Erwartungen der Anleger besser zu verstehen, ist es wichtig, direkt mit ihnen zu sprechen. „Nur durch den Austausch mit den Betroffenen kann man eine fundierte Bewertung des Investments vornehmen“, erklärt Christian Bütikofer vom Magazin „K-Geld“.

Da es sich um eine komplexe, grenzüberschreitende Angelegenheit handelt, haben wir neben Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, der die Interessen deutscher Anleger vertritt, auch Rechtsanwalt Jonas Walker aus Zürich in das Projekt eingebunden. Jonas Walker ist ein erfahrener Experte im Bank- und Kapitalmarktrecht, ebenso wie Jens Reime. Beide Anwälte sind prädestiniert, um die Interessen der betroffenen Anleger in ihren jeweiligen Ländern zu vertreten.

Angesichts der Unsicherheiten und der begrenzten Transparenz bezüglich der investierten Gelder planen wir, in den kommenden Wochen eine grenzüberschreitende Interessengemeinschaft zum Thema „Cannergrow“ zu gründen. Diese Initiative soll dazu dienen, die Interessen der Anleger zu bündeln und gemeinsam mehr Druck auf die Verantwortlichen auszuüben, um umfassende Auskünfte über die Verwendung der Investitionen zu erhalten.

Für eine Kontaktaufnahme stehen Ihnen Rechtsanwalt Jens Reime und Rechtsanwalt Jonas Walker gerne zur Verfügung. Die entsprechenden E-Mail-Adressen finden Sie untenstehend.

contact@walkerlaw.ch
info@rechtsanwalt-reime.de