Die Redaktion von diebewertung.de, unterstützt durch beratende Rechtsanwälte, empfiehlt dringend, das in Cannergrow und Cannerald investierte Kapital sofort zurückzufordern. Diese Aufforderung basiert auf intensiven Recherchen und Gesprächen, die über zwei Monate hinweg mit dem Unternehmen in der Schweiz sowie mit verschiedenen Anlegern geführt wurden.
Während dieser Zeit wurden alarmierende Aussagen über mögliche Hinhaltetaktiken des Unternehmens bekannt. Besonders beunruhigend waren die Äußerungen eines Unternehmensvertreters bei einem der letzten Treffen, der von einem Investitionsbetrag von 110 Millionen Euro sprach – eine Summe, die als erheblich zu bewerten ist und von Anlegern aufgrund des Vertrauens in die Seriosität des Unternehmens eingebracht wurde.
Rechtsanwalt Jonas Walker aus Zürich betont, dass Anleger ein Recht darauf haben, genau zu erfahren, wofür ihr Geld verwendet wurde. Die bisherige Darstellung des Unternehmens, wonach 45 Millionen Euro in Kosten und 65 Millionen Euro in die Produktion geflossen sein sollen, reicht nicht aus. Eine klare und überprüfbare Aufstellung der Ausgaben ist erforderlich, um das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen. Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen fügt hinzu, dass die bisherigen „Musterbeete“ sicherlich nicht ausreichen, um die Rückzahlung der Anlegergelder zu gewährleisten.
Das Unternehmen hat mittlerweile eine Genehmigung zur Produktion von medizinischem Cannabis beantragt, doch bleibt unklar, ob die Anleger bereit wären, weiteres Kapital zu investieren, bevor die erste Investitionsphase vollständig und transparent aufgearbeitet ist. Rechtsanwalt Reime rät den Anlegern dringend, zunächst auf die Offenlegung der finanziellen Details zu warten und keine weiteren Mittel bereitzustellen, bevor Klarheit über die wirtschaftlichen Perspektiven des Unternehmens besteht.
Bis zur vollständigen Aufklärung der Investitionen und der finanziellen Situation des Unternehmens sollten Anleger ihr investiertes Kapital zurückfordern. Sobald eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Mittelverwendung vorliegt, kann über eine mögliche Reinvestition nachgedacht werden.