Interviewer: Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Vor kurzem wurde ein youtube Video veröffentlicht, der unter den Investoren und Vertriebspartnern von Cannerald und Cannergrow für einige Aufregung gesorgt hat. Das Video wirft viele Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Situation der Anleger. Können Sie uns Ihre Einschätzung aus Anlegersicht geben?

Rechtsanwalt Jens Reime: Vielen Dank für die Einladung. Der Text und die beschriebenen Ereignisse zeigen deutlich, dass sich die Anleger in einer schwierigen Lage befinden. Besonders problematisch ist der offenbar notwendige Wechsel von Pflanzenbesitzern zu Genussrechten oder Beteiligungen am Unternehmen. Dies wirft mehrere rechtliche Fragen auf, insbesondere bezüglich der ursprünglichen Vertragsgrundlagen und der Verpflichtungen, die das Unternehmen gegenüber den Anlegern eingegangen ist.

Interviewer: Im Text wird erwähnt, dass aufgrund eines rechtlichen Fehlers des Unternehmens Pflanzenbesitzer keine Erträge mehr aus ihren Investitionen erhalten können. Was bedeutet das aus rechtlicher Sicht für die Betroffenen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Das ist in der Tat ein kritischer Punkt. Wenn ein Unternehmen Fehler macht, die dazu führen, dass die Anleger ihre erwarteten Erträge nicht mehr erhalten können, könnten Schadensersatzansprüche entstehen. Die Tatsache, dass das Unternehmen seine rechtlichen Hausaufgaben nicht gemacht hat und nun von den Pflanzenbesitzern verlangt, weitere Gelder für den Wechsel zu Genussrechten oder Aktien aufzubringen, ist besonders bedenklich. Anleger könnten sich fragen, ob sie möglicherweise in die Irre geführt wurden oder ob ihre Investition sicher war.

Interviewer: Es wird auch beschrieben, dass die Kommunikation des Unternehmens bezüglich dieser Änderungen sehr mangelhaft war. Welche Rechte haben Anleger, wenn sie sich nicht ausreichend informiert fühlen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Transparente und rechtzeitige Kommunikation ist in jeder Vertragsbeziehung entscheidend, insbesondere bei Finanzinvestitionen. Wenn Anleger nicht ausreichend informiert wurden oder wenn sie erst sehr spät über wesentliche Änderungen ihrer Investition informiert wurden, könnte dies ein Verstoß gegen Treuepflichten des Unternehmens darstellen. Anleger könnten in diesem Fall das Recht haben, den Vertrag anzufechten oder Schadensersatz zu fordern.

Interviewer: Im Text wird zudem erwähnt, dass für die Umwandlung der Pflanzen in Genussrechte eine Gebühr von 24,50 € pro Pflanze erhoben wird. Ist eine solche Gebühr rechtlich zulässig?

Rechtsanwalt Jens Reime: Die Erhebung einer Gebühr für die Umwandlung ist rechtlich nur dann zulässig, wenn dies in den ursprünglichen Vertragsbedingungen klar festgelegt wurde. Sollte diese Gebühr jedoch nicht vertraglich vereinbart worden sein oder unverhältnismäßig hoch erscheinen, könnten die betroffenen Anleger diese Gebühr infrage stellen. Es wäre ratsam, dies von einem Anwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Forderung gerechtfertigt ist.

Interviewer: Viele Anleger sind besorgt darüber, dass sie in Genussrechte oder Aktien umgewandelt werden, ohne genau zu wissen, was sie erwartet. Was sollten sie in dieser Situation tun?

Rechtsanwalt Jens Reime: In einer solchen Situation ist es wichtig, sich umfassend zu informieren, bevor man einer Umwandlung zustimmt. Anleger sollten auf eine detaillierte und nachvollziehbare Erklärung des Unternehmens bestehen, die den Wert und die potenziellen Erträge der Genussrechte oder Aktien darlegt. Wenn diese Informationen nicht zufriedenstellend sind, sollten Anleger keine voreiligen Entscheidungen treffen. Sie könnten auch rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.

Interviewer: Abschließend noch eine Frage zu den Vertriebspartnern, die das Projekt aktiv unterstützt haben und nun möglicherweise nicht weiter profitieren sollen. Haben sie rechtliche Möglichkeiten, um ihre Ansprüche durchzusetzen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Vertriebspartner, die erheblich zur Vermarktung des Projekts beigetragen haben, könnten unter Umständen Anspruch auf eine weitere Beteiligung an den Erträgen haben, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Es ist entscheidend, die vertraglichen Vereinbarungen genau zu prüfen, um festzustellen, ob das Unternehmen hier möglicherweise Verpflichtungen verletzt. Vertriebspartner sollten auch überlegen, ob sie sich zusammenschließen, um ihre Rechte gemeinsam durchzusetzen.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Reime, für diese aufschlussreiche Analyse. Haben Sie abschließend noch einen Rat für die betroffenen Anleger und Vertriebspartner?

Rechtsanwalt Jens Reime: Mein Rat ist, Ruhe zu bewahren und nichts überstürzt zu entscheiden. Die Situation erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Anleger und Vertriebspartner sollten sich umfassend beraten lassen, bevor sie weitere Schritte unternehmen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und diese gegebenenfalls auch einzufordern.

Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.

Rechtsanwalt Jens Reime: Sehr gerne.