Fast jeden Tag beschweren sich bei und Kunden über mangelhafte Kommunikation mit dem Unternehmen. Entweder werden Räume nicht zur Verfügung gestellt oder die Erträge aus den Pflanzen bleiben aus. Ebenso  ärgerlich ist der Zwang, vor einem Login in seinen jeweiligen persönlichen Account anderen AGB´s zustimmen zu müssen.

Dabei sieht sowohl das schweizer als auch das deutsche Recht Möglichkeiten vor, wie mit unerfüllten Verträgen oder mit Vertragsstörungen umzugehen ist. Rückabwicklungen sind möglich.  Kunden können ihre Kaufpreise notfalls auch vor deutschen oder schweizer Gerichten geltend machen.

Gern beraten wir die zumeist deutschen Investoren hierzu.

woman, smiley, emoticon

geralt (CC0), Pixabay